Gemäß der Heilmittelrichtlinie (§38) dient das Hirnleistungstraining oder eine neuropsychologisch orientierte Behandlung der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Schädigungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Ziel ist es, die Betroffenen kognitiv zu aktivieren, zu fördern und eine größtmögliche Selbst-/Eigenständigkeit im Alltag zu erzielen/ermöglichen.