Nach einer grundlegenden Diagnostik durch den Hausarzt (Kinderarzt) oder auch einen Facharzt (Neurologe, Psychiater) wird eine erste Verordnung ausgestellt. Seit Januar 2021 können auch
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn es sich bei der Indikation um psychische Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen
handelt. Die Verordnung beinhaltet jeweils 10 Termine und kann insgesamt bis zu viermal beantragt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Leistungen in unserer Praxis für Ergotherapie richtet sich an Privatpatienten und Selbstzahler (eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkasse ist derzeit nicht möglich). Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe übernommen, abhängig von individuellen Versicherungstarifen und Bedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung bezgl. der Kostenübernahme.