Selbstwirksamkeit und uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit sind wichtige Gesundheitsaspekte und Faktoren für eine hohe Lebensqualität. Erkrankungen, Unfälle, Verletzungen oder Entwicklungsverzögerungen können die soziale Teilhabe und Handlungsfähigkeit stark einschränken. Im Alltag, Beruf beziehungsweise in der Schule sind Selbständigkeit und Leistungsfähigkeit förderbar, eine Therapie unterstützt daher die Lebenszufriedenheit und Teilhabe.
Ergotherapie (altgriechisch = Werk, Arbeit & Dienst, Behandlung) ist ein Oberbegriff für eine Reihe von spezialisierten Heilkunde-Behandlungen und Methoden, die alltägliche Handlungen und Arbeitsschritte verbessern oder wiederherstellen hilft. Übungen und der Einsatz von Hilfsmitteln widmen sich beeinträchtigten Funktionsbereichen und unterstützen die gesellschaftliche Teilhabe ebenso wie die Rehabilitation.
Der DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten) nennt folgende Definition: "Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassungen und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen." (DVE 08/2007)
Ergotherapie kann von allen Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nach Heilmittelverordnung rezeptiert werden. In der Regel wird je nach medizinischer Indikation eine von vier therapeutischen Behandlungsarten verordnet:
- motorisch-funktionelle Behandlung
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
Unsere ergotherapeutischen Angebote werden in der Regel von privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme zu klären.
Bei abweichender Versicherungslage (gesetzliche Krankenkassen, Zusatzversicherungen) werden unsere Behandlungen als Selbstzahlerleistungen abgerechnet. Das gilt auch für zusätzliche Leistungen, wie Beratungen, Präventions- und Gruppenangebote.
Nach Rezeptvorlage erfolgt eine Terminabsprache mit uns und die ergotherapeutische Behandlung umfasst anfänglich eine ausführliche Befundung (Assessment) und Behandlungsplanung, in der die Wahl der geeigneten Methoden und persönliche Befindlichkeiten mit Ihnen besprochen werden.
Zu Beginn umfasst die ärztliche Verordnung in der Regel 10-20 Therapiesitzungen á 30 bis 60 Minuten. Im Folgenden können weitere "Behandlungsblöcke" verordnet werden, immer in Abhängigkeit von individueller Situation und medizinischer Indikation.
Sprechen Sie uns gern an, um mehr zu erfahren oder Termine zu buchen (hier geht's zum Kontaktformular).